2019-05-30: Das Prostituiertenschutzgesetz schützt nicht

Das ProstSchG schützt nichtZwei Jahre nach Inkrafttreten des sogenannten Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) zeigt sich: Viele der im Vorfeld, unter anderem von Aidshilfe NRW und Deutscher Aidshilfe, geäußerten Befürchtungen haben sich bewahrheitet. Sexarbeiter*innen sind zusätzlicher Kriminalisierung und neuen Gefahren ausgesetzt, statt geschützt zu werden. Das geht aus einem Sachstandsbericht der Landesregierung zur Umsetzung des Gesetzes in Nordrhein-Westfalen hervor, der am 9. Mai 2019 der Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen des Düsseldorfer Landtags vorgelegt wurde.

Darin heißt es: "Es bestehen begründete Zweifel, ob das Gesetz in der Praxis seinem ursprünglichen Schutzgedanken jemals gerecht werden kann." Von den geschätzt 42.000 Sexarbeiter*innen in Nordrhein-Westfalen seien im Jahr 2018 nur 7.300 der neu eingeführten Anmeldepflicht nachgekommen. "Es ist zu befürchten, dass sich viele Prostituierte ins Dunkelfeld der Prostitution zurückgezogen haben, wo sie für Behörden und Beratungseinrichtungen nur noch schwer zu erreichen sind", so der Bericht weiter. Die Landesregierung stützt sich auf eine Untersuchung zu "Veränderungen und Auswirkungen durch das ProstSchG auf die Prostitutionsszene in NRW", die die Dortmunder Beratungsstelle KOBER durchgeführt hat. Demnach gebe es 
verschiedene Gründe für die geringen Anmeldezahlen: unter anderem die Angst vor Stigmatisierung, vor der Weitergabe persönlicher Daten, vor hohen Steuernachzahlungen und vor Aufdeckung der Tätigkeit gegenüber Dritten (vor allem der Familie).

Bei Sexarbeiter*innen, die von korrupten Strukturen in ihren Heimatländern berichteten, gebe es zudem Vorbehalte gegenüber staatlichen Institutionen. Weitere Gründe seien sprachliche Barrieren und mangelnde Kenntnisse zum deutschen Bürokratiesystem, der Konsum illegalisierter Drogen, aber auch lange Wartezeiten für einen Anmeldetermin. Gerade für Frauen aus dem Bereich der sogenannten Armuts- und Beschaffungsprostitution habe sich die Situation verschärft. Statt Schutz und bessere Arbeitsbedingungen seien neue Möglichkeiten entstanden, sie auszubeuten und zu erpressen.

Mit dem ProstSchG habe sich die Prostitutionsszene in Nordrhein-Westfalen bereits verändert: "Die Landschaft der Sexarbeit gestaltet sich zunehmend diffuser", konstatiert der Bericht. Sexarbeiter*innen böten zunehmend ihre Dienste über Internetportale an. Ein Grund: Viele Betriebe mussten aufgrund der neuen Anforderungen und baulichen Auflagen schließen. Darunter waren zwar auch Clubs mit menschenunwürdigen hygienischen Bedingungen, aber auch etablierte Betriebe, die einen verhältnismäßig sicheren Arbeitsplatz boten und in denen Sexarbeiter_innen ihrer Tätigkeit selbstbestimmt nachgehen konnten.

Fazit des Berichts: Das Prostituiertenschutzgesetz orientiert sich nicht ausreichend an der Lebensrealität der Sexarbeiter*innen, und nur eine Minderheit der Befragten fühlt sich durch das Gesetz tatsächlich geschützt oder unterstützt. Zudem "besteht nun eine größere Gefahr, in Armut oder Illegalität zu rutschen, den Arbeitsplatz zu verlieren und/oder Probleme mit dem Schutz personenbezogener Daten zu bekommen. Das Ziel, alle Sexarbeiterinnen vor ausbeuterischen Strukturen zu schützen, wurde durch die Einführung des ProstSchG nicht erreicht." Den vollständigen Sachstandsbericht von KOBER finden Sie hier (PDF-Datei).

Anlässlich des Internationalen Hurentags am 2. Juni kritisiert die Aidshilfe NRW das ProstSchG erneut und wendet sich mit konkreten Forderungen an die Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik, kurzfristige Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen des Gesetzes zu ergreifen. Um die Kritik anhand von konkreten Beispielen zu verdeutlichen, wurden Videoclips gedreht, die in den kommenden Wochen auf Facebook erscheinen. Das Forderungspapier und die Videos finden Sie hier (Interner Link)

Termine

Hier finden sie alle Termine und Aktivitäten der nächsten Wochen

mehr