2020-05-06: DAH: Geplante Änderung könnte Arbeitgeber veranlassen, nach dem HIV-Status zu fragen

Neues InfektionsschutzgesetzAm morgigen Donnerstag befasst sich der Bundestag mit Veränderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Angesichts der Corona-Epidemie sind neue Regelungen geplant, die jedoch teilweise weit darüber hinaus wirken und Diskriminierung von Menschen mit HIV zur Folge haben könnten.

So sollen laut Gesetzentwurf Arbeitgeber*innen im Gesundheitswesen künftig Beschäftige nach dem „Impf- und Serostatus“ von Infektionserkrankungen befragen und entsprechende Informationen speichern dürfen. Die Arbeitgeber*innen sollen so überprüfen können, ob von (potenziell) Beschäftigten ein Übertragungsrisiko ausgehen könnte oder ob sie durch Immunität vor Erwerb und Weitergabe der Krankheitserreger geschützt sind.

"Diese Regelung könnte Arbeitgeber auch veranlassen, nach einer HIV-Infektion zu fragen. Das ist bisher aus gutem Grund nicht zulässig: HIV ist für die Ausübung aller Berufe unerheblich – auch im Gesundheitswesen. Deswegen gilt: Im Bewerbungsgespräch oder während eines Beschäftigungsverhältnisses nach dem HIV-Status zu fragen, ist Diskriminierung", so Winfried Holz vom Vorstand der Deutschen Aidshilfe (DAH).

Nach der gestern von der Koalition beschlossenen Fassung des Gesetzentwurfs soll die neue Regelung zwar ausdrücklich nicht für Krankheiten gelten, die unter medizinischer Behandlung nicht mehr übertragbar sind. Das ist bei HIV der Fall. Demnach ist die Frage nach HIV weiter unzulässig. Darauf hatten die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) und die DAH hingewirkt. In einem Gespräch mit Rudolf Henke, Mitglied des Fraktionsvorstandes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und des Kuratoriums der Aidshilfe NRW, haben DAH und Aidshilfe NRW dies erörtert.

Leider löst dieser Zusatz das Problem nicht ganz. Denn zum einen wissen viele Menschen noch immer nicht, dass eine HIV-Übertragung unter Therapie nicht möglich ist. Vor allem aber könnte der Zusatz von Arbeitgeber*innen als Erlaubnis missverstanden werden, gerade deswegen nach HIV zu fragen, um den eventuellen Therapiestatus zu überprüfen.

"Die Erfahrung zeigt: Solche Regelungen werden oftmals falsch ausgelegt. Der Verweis auf eine leitliniengerechte Behandlung öffnet die Tür für Fragen nach dem HIV-Status und unterstellt zudem, es gebe ohne Medikation ein Risiko. Da HIV im Arbeitsalltag auch ohne Behandlung nicht übertragen werden kann, ist und bleibt diese Frage nicht erlaubt. Sie kann für alle Menschen mit HIV gefährlich sein, denn eine HIV-Infektion führt häufig immer noch zu massiven Vorurteilen und Diskriminierung", so Winfried Holz weiter.

Die DAH hatte bereits erste Pläne für den Gesetzentwurf kritisch kommentiert und vorgeschlagen, dass Arbeitgeber*innen nur nach Erkrankungen fragen dürfen sollten, gegen die der Körper ausreichend schützende Antikörper bilden kann. Daraufhin wurde der zitierte Passus eingefügt. 

aidshilfe.de

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